• Home
  • Aktuelles
  • Geänderte Maskenpflicht in unserer Praxis ab 25.01.2021
Maskenpflicht FFP2 oder OP-Masken in der Praxis

Geänderte Maskenpflicht in unserer Praxis ab 25.01.2021

25. Januar 2021

Beim Betreten unserer Praxisräume ist ab dem 25.01.2021 das Tragen von medizinischen Masken oder sogenannten FFP2-Masken vorgeschrieben. Die bislang akzeptierten normalen Stoffmasken dürfen nicht mehr getragen werden. Bitte halten Sie sich auch weiterhin an die verordneten Abstands- und Hygieneregeln.

Wir danken für Ihr Verständins!