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Maskenpflicht bei uns in der Praxis wegen Corona

Maskenpflicht bei uns in der Praxis ab dem 27.04.2020

23. April 2020

Die Landesregierung hat ab dem 27.04.2020 die Maskenpflicht für das Land Baden-Württemberg eingeführt. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen wird verpflichtend eingeführt.

In diesen Zeiten ist das Tragen einer Alltagsmaske ein Symbol der Verantwortung; es zeigt, dass wir aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen“, betonte Winfried Kretschmann.

Wir bitten Sie daher zum Schutz Ihrer Therapeutin und Ihres Therapeuten beim Betreten der Praxisräume Mund und Nase zu bedecken.

Wir bitten um Verständnis.